Beim Leasing schließt der Leasingnehmer einen Vertrag mit dem Leasinggeber ab, der die Bedingungen für die Nutzung des Vermögensguts festlegt. Der Leasingnehmer zahlt regelmäßige Raten, die die Nutzung des Vermögensguts abdecken. Am Ende der Laufzeit hat der Leasingnehmer oft die Möglichkeit, das Vermögensgut zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern.